Seit Anfang 2011 können Schülerinnen und Schüler, deren Familien Arbeitslosengeld II,Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach §2 AsylbLG beziehen, einen Antrag auf Zuschuss zum Schüleressen über das Bildungs- und Teilhabepaket stellen.

Von den Eltern ist ein Mindestanteil von 1 € pro Mahlzeit zu tragen.

Zuschuss wird nur für tatsächlich eingenommene Mittagessen bezahlt.



Der Antrag muss beim Schulamt, Stadthaus, Lauterenflügel, Kaiserstr. 3 - 5, 55116 Mainz, abgegeben werden.

Bei Fragen helfen Ihnen gerne Frau Rosenbaum und Frau Mitchell vom Schulamt der Stadt Mainz (Tel. 06131/12-4264, 12-2524) weiter.


Hier können Sie den Antrag downloaden.

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Antrag Zuschuss Mittagessen
Antrag_auf_Mittagessen.pdf
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