Seit Anfang 2011 können Schülerinnen und Schüler, deren Familien Arbeitslosengeld II,Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach §2 AsylbLG beziehen, einen Antrag auf Zuschuss zum Schüleressen über das Bildungs- und Teilhabepaket stellen.
Von den Eltern ist ein Mindestanteil von 1 € pro Mahlzeit zu tragen.
Zuschuss wird nur für tatsächlich eingenommene Mittagessen bezahlt.
Der Antrag muss beim Schulamt, Stadthaus, Lauterenflügel, Kaiserstr. 3 - 5, 55116 Mainz, abgegeben werden.
Bei Fragen helfen Ihnen gerne Frau Rosenbaum und Frau Mitchell vom Schulamt der Stadt Mainz (Tel. 06131/12-4264, 12-2524) weiter.