Schüler und Schülerinnen erhalten ab dem 01.08.2011  für die Schulausstattung zu Beginn des ersten Schulhalbjahres 70 Euro und zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres 30 Euro. Dadurch sollen Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug, Schreibmaterialien (z.B. Füller, Malsifte, Taschenrechner) erleichtert werden.

 

Hier können Sie den Antrag downloaden.

 

Wer Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld bezieht muss den Antrag beim Jobcenter Mainz, Am Rodelberg 21, 55131 Mainz, abgegeben.

 

Wer Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach § 2AsylbLG bezieht muss den Antrag beim Amt für soziale Leistungen der Stadt Mainz, Kaiserstr. 3 -5 , 55116 Mainz, abgegeben.