Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um das Lernziel (Versetzung) in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote hierzu nicht ausreichen, kann ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.

 

Hier können Sie den Antrag downloaden.

 

Wer Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld bezieht muss den Antrag beim Jobcenter Mainz, Am Rodelberg 21, 55131 Mainz, abgegeben.

 

Wer Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach § 2AsylbLG bezieht muss den Antrag beim Amt für soziale Leistungen der Stadt Mainz, Kaiserstr. 3 -5 , 55116 Mainz, abgegeben.